Flachdachdämmung Förderung
Flachdachdämmung Förderung: Welchen Zuschuss gibt es für die Dämmung des Flachdachs, wer kann ihn beantragen und was ist die Reihenfolge, damit der Anspruch nicht verfällt?
Inhaltsverzeichnis
Kurzantwort
Flachdachdämmung Förderung: Welchen Zuschuss gibt es für die Dämmung des Flachdachs, wer kann ihn beantragen und was ist die Reihenfolge, damit der Anspruch nicht verfällt?



Flachdachdämmung Förderung: Das gibt es vom Staat
Die Flachdachdämmung Förderung läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Bereich Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Gefördert wird die energetische Verbesserung, also die Dämmung, nicht die reine Abdichtung oder Reparatur.
Nach aktuellem Stand gelten für die energetische Dämmung der Gebäudehülle 15 % Grundförderung. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sind ab 30.000 € förderfähigen Kosten 20 % auf alle förderfähigen Kosten möglich. Reine Reparaturen und die Abdichtung allein sind nicht förderfähig, und der Antrag muss vor der Auftragserteilung gestellt sein. Maßgeblich sind immer die aktuellen Bedingungen des BAFA; eine Garantie auf Bewilligung gibt es nicht.
Wer kann die Förderung bekommen?
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohngebäuden, aber auch Eigentümergemeinschaften und Unternehmen für Nichtwohngebäude, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gebäude muss in der Regel eine bestimmte Mindestalterklasse haben, und die Dämmung muss die technischen Mindestanforderungen einhalten. Ob Ihr Vorhaben passt, prüfen wir vorab für Sie.
Der Weg zur Förderung in 5 Schritten
- Erstprüfung: Wir sehen uns Ihr Dach an und prüfen, ob die Dämmung förderfähig ist.
- Angebot und iSFP: Wir erstellen das Angebot und, wenn sinnvoll, den individuellen Sanierungsfahrplan.
- Antrag: Der Förderantrag wird gestellt, bevor Sie den Auftrag erteilen.
- Ausführung: Nach der Zusage setzen wir die Maßnahme um.
- Nachweis: Nach Abschluss reichen wir die Unterlagen ein, danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
Warum Sie die Reihenfolge einhalten müssen
Der häufigste Fehler bei der Flachdachdämmung Förderung ist ein zu früher Auftrag. Wer die Arbeiten beauftragt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert in der Regel den Anspruch. Deshalb ist es wichtig, dass Beratung, Antrag und Ausführung zusammenpassen. Bei uns liegt alles in einer Hand, und wir sorgen für die richtige Reihenfolge.
Typische Fehler bei der Flachdachdämmung Förderung
Neben dem zu frühen Auftrag gibt es weitere Stolpersteine bei der Flachdachdämmung Förderung. Manchmal wird nur die Abdichtung erneuert, obwohl die Dämmung der eigentlich förderfähige Teil gewesen wäre. In anderen Fällen werden die technischen Mindestanforderungen nicht erreicht, etwa weil die Dämmstärke zu gering geplant wurde. Auch fehlende Nachweise oder unvollständige Rechnungen können später Probleme machen.
Deshalb planen wir Maßnahme und Antrag gemeinsam. Wir prüfen vorab, ob Ihr Vorhaben die Bedingungen erfüllt, dokumentieren die Ausführung sauber und liefern die benötigten Unterlagen. Da sich Förderbedingungen ändern können, gilt immer der Stand zum Zeitpunkt Ihres Antrags. Fragen Sie uns einfach, wir prüfen das kostenlos und unverbindlich für Ihr Gebäude.
Beispiel: Zuschuss für die Dämmung
Bei förderfähigen Kosten von 40.000 € ergeben sich mit iSFP nach aktuellem Stand bis zu 8.000 € Zuschuss. Ohne iSFP wären es 15 % auf maximal 30.000 €, also bis zu 4.500 €. Der iSFP kann sich also lohnen, besonders bei größeren Projekten. Wir erstellen ihn bei Auftrag für Sie kostenlos. Rechnen Sie Ihren Fall selbst im Förderrechner.
Sie möchten wissen, was bei Ihrem Dach möglich ist? Fragen Sie jetzt unverbindlich an oder rechnen Sie Ihren Zuschuss im Förderrechner durch. Die Erstprüfung ist kostenlos, und bei Auftrag erstellen wir iSFP und Förderantrag für Sie kostenlos.
Ihr Ansprechpartner aus einer Hand
Bei FERBER Flachdach erhalten Sie Dachbau, Energieberatung und Förderabwicklung aus einer Hand. Das spart Abstimmung, vermeidet Fehler in der Reihenfolge und gibt Ihnen einen festen Ansprechpartner von der Erstprüfung bis zur Abnahme. Wir sind im Saarland und im Raum Hannover für Sie im Einsatz und beraten ehrlich: Wenn eine Reparatur genügt, empfehlen wir keine Sanierung. Lesen Sie auch unsere Seiten zur Flachdachsanierung und zur Förderung oder sprechen Sie uns direkt an.
Häufige Fragen
Ist die Abdichtung des Flachdachs auch förderfähig?
Nein, die reine Abdichtung und Reparatur sind nicht förderfähig. Gefördert wird die energetische Dämmung.
Muss ich den Antrag selbst stellen?
Nein. Wir stellen ihn bei Auftrag für Sie, nachdem wir die Voraussetzungen geprüft haben.
Kann ich die Förderung nachträglich beantragen?
In der Regel nicht. Der Antrag muss vor der Auftragserteilung gestellt werden.