Dachdecker und Flachdachsanierung in Rheinland-Pfalz und im Rhein-Neckar-Raum
Von Saarlouis aus für Sie im Einsatz: Flachdach sanieren, abdichten und dämmen, mit Blick auf die Regeln und Zuschüsse, die vor Ort gelten.
Das gilt in Rheinland-Pfalz und im Rhein-Neckar-Raum für Ihr Flachdach
Gesetze und Förderprogramme ändern sich. Hier steht, was für Eigentümer von Flachdächern in dieser Region aktuell gilt. Zu jeder Angabe finden Sie die Quelle.
Solarpflicht: Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz müssen gewerblich genutzte Neubauten und Neubauten öffentlicher Gebäude Photovoltaik erhalten (Bauanträge ab 01.01.2023, bei öffentlichen Gebäuden ab 01.01.2024); bei der grundlegenden Dachsanierung öffentlicher Gebäude gilt das entsprechend. Neubauten und grundlegende Dachsanierungen müssen zudem für eine spätere PV-Anlage vorbereitet sein (Stichtag 01.01.2024). Eine Installationspflicht für private Wohngebäude besteht nach dem Gesetz nicht.
Quelle: Landessolargesetz Rheinland-Pfalz, §§ 1 bis 3 · Öko-Zentrum NRW: Übersicht Solarpflicht, Stand 18.09.2026
Solarpflicht: Baden-Württemberg (Mannheim)
In Baden-Württemberg gilt die PV-Pflicht für Nichtwohngebäude seit 01.01.2022, für neue Wohngebäude seit 01.05.2022 und bei grundlegenden Dachsanierungen mit Baubeginn ab 01.01.2023. Eine Befreiung ist möglich, wenn die Erfüllung im Einzelfall wirtschaftlich unzumutbar ist.
Quelle: Land Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 31.03.2022
Wärmeplanung: Rheinland-Pfalz
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihren Wärmeplan bis 30.06.2026 vorlegen, kleinere Gemeinden bis 30.06.2028.
Quelle: IHK Osnabrück: Kommunale Wärmeplanung (12.08.2024)
Wärmeplanung: Baden-Württemberg (Mannheim)
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihren Wärmeplan bis 30.06.2026 vorlegen, kleinere Gemeinden bis 30.06.2028.
Quelle: IHK Osnabrück: Kommunale Wärmeplanung (12.08.2024)
Förderung der Dämmung
Bei der energetischen Sanierung des Flachdachs kann die Bundesförderung (BEG) genutzt werden: bis zu 20 % Zuschuss, ohne Gewähr. Voraussetzungen und Reihenfolge prüfen wir vor der Beauftragung mit Ihnen, damit der Anspruch nicht verfällt. Rechnen Sie mit unserem Förderrechner vorab nach oder lesen Sie die Seite Förderung.
Quelle: BAFA
Stand der Angaben: Oktober 2026. Richtlinien, Fristen und Förderprogramme ändern sich; maßgeblich sind die Veröffentlichungen der jeweiligen Stelle. Dies ist keine Rechts- oder Förderberatung.
Orte in Rheinland-Pfalz und im Rhein-Neckar-Raum, in denen wir arbeiten
Wir sind in der ganzen Region unterwegs. Für diese Orte haben wir eigene Seiten mit den örtlichen Besonderheiten:
Trier
rund 50 km von Saarlouis
Die Stadt fördert Begrünung und Entsiegelung mit 20 % der Kosten, bei Dächern bis 15° Neigung bis höchstens 3.000 €, bei steileren Dächern bis 5.000 €.
Kaiserslautern
rund 80 km von Saarlouis
Der Entwurf des Endberichts zur kommunalen Wärmeplanung ist auf den 12.03.2026 datiert; der Stadtratsbeschluss ist nach Offenlage und Beteiligung vorgesehen.
Dachdecker in Kaiserslautern
Flachdachsanierung in Kaiserslautern
Bad Kreuznach
rund 100 km von Saarlouis
Dachdecker in Bad Kreuznach
Flachdachsanierung in Bad Kreuznach
Ludwigshafen am Rhein
rund 120 km von Saarlouis
Dachdecker in Ludwigshafen am Rhein
Flachdachsanierung in Ludwigshafen am Rhein
Mannheim
rund 130 km von Saarlouis
Mannheim hat seinen Wärmeplan mit einem Gasausstiegspfad beschlossen.
Mainz
rund 130 km von Saarlouis
Der Stadtrat hat den Kommunalen Wärmeplan am 17.06.2026 beschlossen.
Ihr Ort fehlt? Fragen Sie uns einfach, im Umkreis von zwei bis drei Stunden Fahrzeit um Saarlouis und Hannover sind wir im Einsatz. Alle Regionen finden Sie im Überblick zum Einsatzgebiet.